Gasshausschau
Nach dem DVGW Arbeitsblatt G 600 “Technische Regel für Gasinstallation” (TRGI 2008) ist jeder Gebäudeeigentümer /-betreiber verpflichtet seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu Überprüfen.
Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzanspüchen Dritter entlasten.
Ich kontrolliere für Sie:
- alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand,
- Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit,
- Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen,
- Gasgeräte auf Flammenbild, Russpuren und Abgasführung.