Gasshausschau

Nach dem DVGW Arbeitsblatt G 600 “Technische Regel für Gasinstallation” (TRGI 2008) ist jeder Gebäudeeigentümer /-betreiber verpflichtet seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu Überprüfen.

Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzan­schlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrs­sicherungs­pflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadens­ersatz­anspüchen Dritter entlasten.

Ich kontrolliere für Sie:

  • alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand,
  • Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit,
  • Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen,
  • Gasgeräte auf Flammenbild, Russpuren und Abgasführung.