Rauchwarnmelder-Service

§ 48 Abs. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern schreibt durch Ãnderung ab 18.04.2006 vor, dass bei Neu- und Umbauten von Wohnungen Rauch­warn­melder installiert werden müssen. Zusätzlich müssen seit Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen über Rauch­warn­melder verfügen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Rauchwarnmelder-Produktseite.

Empfohlen werden Rauchwarnmelder in allen Räumen. In einigen Räumen sind sie ausdrücklich vorgeschrieben.